Artikel 69 Jährlichen Bericht über die Asylsituation in der Union — Asylagentur der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL 10 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 69 Jährlichen Bericht über die Asylsituation in der Union
Die Agentur erstellt einen jährlichen Bericht über die Asylsituation in der Union. Die Agentur übermittelt diesen Bericht dem Verwaltungsrat, dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission und der Exekutivdirektor stellt ihn dem Europäischen Parlament vor. Der jährliche Bericht über die Asylsituation in der Union wird veröffentlicht.
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