Artikel 33 Zusammenarbeit mit Dänemark — Asylagentur der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL 7 INFORMATIONSAUSTAUSCH UND DATENSCHUTZ
Artikel 33 Zusammenarbeit mit Dänemark
Rückverweise
Die Agentur fördert die operative Zusammenarbeit mit Dänemark, einschließlich des Austauschs von Informationen und bewährter Verfahren in ihrem Tätigkeitsbereich.
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