Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich — Asylagentur der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL 1 DIE ASYLAGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Rückverweise
(1) Diese Verordnung errichtet eine Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“). Die Agentur ersetzt das durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 errichtete Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (im Folgenden „EASO“) und tritt an dessen Stelle.
(2) Die Agentur trägt dazu bei, die effiziente und einheitliche Anwendung des Asylrechts der Union in den Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten. Die Agentur erleichtert und unterstützt die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), was die Ermöglichung eines einheitlicheren Vorgehens bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz in der gesamten Union und Koordinierung und Stärkung der praktischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs einschließt.
Die Agentur verbessert die Funktionsweise des GEAS, auch durch den in Artikel 14 genannten Überwachungsmechanismus und indem sie den Mitgliedstaaten insbesondere in den Fällen, in denen deren Asyl- und Aufnahmesysteme einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind, operative und technische Unterstützung leistet.
(3) Mit ihrer Unabhängigkeit, der fachlichen und technischen Qualität ihrer Unterstützung und der von ihr gesammelten und verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Arbeitsweise und ihrer Verfahren, ihrer Sorgfalt bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben sowie der für die Erfüllung ihres Mandats erforderlichen IT-Ausstattung fungiert die Agentur als Kompetenzzentrum.
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…