Artikel 11 Aufhebung — Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 wird aufgehoben.
Die Anhänge VII und IX gelten jedoch weiter bis zum 31. Dezember 2023.
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