Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240 — Verordnung (EU) 2021/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861 und (EU) 2019/817 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems
Gliederung
KAPITEL I ÄNDERUNG DER VERORDNUNG (EU) 2018/1240
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) 2018/1240
Rückverweise
Die Verordnung (EU) 2018/1240 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 1 wird folgende Nummer angefügt:
2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 6 Absatz 2 wird folgender Buchstabe eingefügt:
4. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
5. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
6. Folgende Artikel werden eingefügt:
7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
9. Artikel 20 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
10. Artikel 22 wird wie folgt geändert:
11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:
12. Folgender Artikel wird eingefügt:
13. Artikel 26 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 37 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
16. Artikel 41 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
17. Artikel 46 wird wie folgt geändert:
18. Artikel 47 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
19. In Artikel 64 wird folgender Absatz angefügt:
20. Artikel 73 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
21. Artikel 88 wird wie folgt geändert:
22. Artikel 89 wird wie folgt geändert:
23. Artikel 90 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
24. In Artikel 92 wird folgender Absatz eingefügt:
25. In Artikel 96 wird folgender Absatznach Absatz 2 eingefügt:
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
§ 44 NÖ BO 2014 · NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 44 § 44
…und deren Nutzungseinheiten dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile sowie Anforderungen an das gebäudetechnische System für Nullemissionsgebäude festgelegt werden. Für Nichtwohngebäude, denen kein Nutzungsprofil zugeordnet werden kann, dürfen in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 3 Ausnahmen betreffend Energieeinsparung, Wärmeschutz…
§ 44c § 44c
…geeigneten digitalen Format zu erfolgen hat. Vor der Ausstellung eines Renovierungspasses ist das bestmögliche Vorgehen zu erläutern, um das Gebäude deutlich vor 2050 in ein Nullemissionsgebäude umzubauen, und ein Augenschein des Gebäudes vorzunehmen. (5) Renovierungspässe dürfen gemeinsam mit einem Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz erstellt und ausgestellt werden.…