EU-RechtVerordnungenFinanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und VisumpolitikKAPITEL II FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMENABSCHNITT 2 Unterstützung und Durchführung in geteilter MittelverwaltungArtikel 9

Artikel 9Anwendungsbereich

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date