Artikel 34 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Gliederung
KAPITEL III ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 34 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
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