EU-RechtVerordnungenFinanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und VisumpolitikKAPITEL II FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMENABSCHNITT 5 Überwachung, Berichterstattung und EvaluierungUnterabschnitt 2 Vorschriften über die geteilte MittelverwaltungArtikel 30

Artikel 30Überwachung und Berichterstattung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

In Kraft seit 01. Januar 2021
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