EU-RechtVerordnungenFinanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und VisumpolitikKAPITEL II FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMENABSCHNITT 4 Unterstützung und Durchführung im Wege der geteilten, direkten oder indirekten MittelverwaltungArtikel 26

Artikel 26Kumulierte und alternative Finanzierung

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date