Artikel 22 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission — Finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Gliederung
KAPITEL II FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMEN
ABSCHNITT 3 Unterstützung und Durchführung im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung
Artikel 22 Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
Rückverweise
Gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2021/1060 können aus dem Instrument Maßnahmen der technischen Hilfe auf Initiative oder im Auftrag der Kommission gefördert und zu 100 % finanziert werden.
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