EU-RechtVerordnungenFinanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und VisumpolitikKAPITEL II FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMENABSCHNITT 2 Unterstützung und Durchführung in geteilter MittelverwaltungArtikel 18

Artikel 18Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen der von internationalen Organisationen durchgeführten Projekte

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date