Artikel 34 Inkrafttreten — Programm für das Europäische Solidaritätskorps 2021-2027
Gliederung
KAPITEL XII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 34 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
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