Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 — Verordnung (EU) 2021/557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/2402 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden folgende Nummern angefügt:
2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
4. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
5. In Artikel 9 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
6. Artikel 18 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
7. Der Titel des Kapitels 4 Abschnitt 1 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 19 wird wie folgt geändert:
9. Artikel 22 wird wie folgt geändert:
10. Folgender Abschnitt wird eingefügt:
11. Artikel 27 wird wie folgt geändert:
12. Artikel 28 Satz 1 erhält folgende Fassung:
13. In Artikel 29 Absatz 5 erhält Satz 2 folgende Fassung:
14. Artikel 30 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 31 erhält folgende Fassung:
16. Artikel 32 wird wie folgt geändert:
17. Folgender Artikel wird eingefügt:
18. Artikel 44 wird wie folgt geändert:
19. Artikel 45 wird gestrichen.
20. Folgender Artikel wird eingefügt:
21. Artikel 46 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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