Verordnung (EU) 2021/557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) 2017/2402 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden folgende Nummern angefügt:
2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
4. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
5. In Artikel 9 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
6. Artikel 18 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
7. Der Titel des Kapitels 4 Abschnitt 1 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 19 wird wie folgt geändert:
9. Artikel 22 wird wie folgt geändert:
10. Folgender Abschnitt wird eingefügt:
11. Artikel 27 wird wie folgt geändert:
12. Artikel 28 Satz 1 erhält folgende Fassung:
13. In Artikel 29 Absatz 5 erhält Satz 2 folgende Fassung:
14. Artikel 30 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 31 erhält folgende Fassung:
16. Artikel 32 wird wie folgt geändert:
17. Folgender Artikel wird eingefügt:
18. Artikel 44 wird wie folgt geändert:
19. Artikel 45 wird gestrichen.
20. Folgender Artikel wird eingefügt:
21. Artikel 46 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Amtsblatt der Europäischen Union