ANHANG II FÖRDERFÄHIGE BEREICHE FÜR FINANZIERUNGEN UND INVESTITIONEN — InvestEU-Programm (2021-2027)
Die Finanzierungen und Investitionen können strategische Investitionen zur Unterstützung von Endempfängern umfassen, deren Tätigkeiten für die Union von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, verbesserte Resilienz und die Stärkung der strategischen Wertschöpfungsketten. Sie können wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse umfassen. Die Finanzierungen und Investitionen können einen oder mehrere der folgenden Bereiche betreffen:
1. Die Entwicklung der Energiewirtschaft im Einklang mit den Prioritäten der Energieunion, einschließlich der Sicherheit der Energieversorgung und der Energiewende, und den im Rahmen der Agenda 2030 und des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere durch
2. Die Entwicklung nachhaltiger und sicherer Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätslösungen, Ausrüstungen und innovativer Technologien im Einklang mit den Verkehrsprioritäten der Union und den im Rahmen des Pariser Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere durch
3. Umwelt und Ressourcen, insbesondere durch
4. Die Entwicklung der digitalen Vernetzungsinfrastruktur physischer oder virtueller Art, insbesondere durch Projekte zur Unterstützung des Aufbaus digitaler Netze mit sehr hoher Kapazität oder der 5G-Netzanbindung oder der Verbesserung der digitalen Anbindung und des digitalen Zugangs, insbesondere in ländlichen Gebieten und Randgebieten.
5. Forschung, Entwicklung und Innovation, insbesondere durch
6. Die Entwicklung, Verbreitung und der Ausbau digitaler Technologien und Dienste (einschließlich Medien, Plattformen für Online-Dienste und sichere Digitalkommunikation), die vor allem zur Verwirklichung der Ziele des Programms „Digitales Europa“ beitragen, insbesondere durch
8. Kultur- und Kreativwirtschaft, Kulturerbe, Medien, audiovisuelle Branche, Journalismus und Presse, insbesondere durch die Entwicklung neuer Technologien, den Einsatz digitaler Technologien und das technologische Management der Rechte des geistigen Eigentums.
9. Tourismus.
10. Die Sanierung von Industriestandorten (einschließlich kontaminierter Standorte) und ihre Wiederherstellung für eine nachhaltige Nutzung.
11. Nachhaltige Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur sowie weitere Elemente der umfassenderen nachhaltigen Bioökonomie.
12. Soziale Investitionen, einschließlich Investitionen zur Förderung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere durch
13. Die Entwicklung der Verteidigungsindustrie und dadurch Leistung eines Beitrags zur strategischen Autonomie der Union, insbesondere durch Unterstützung für folgende Bereiche:
14. Weltraum, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Raumfahrtbranche in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Weltraumstrategie für Europa, um
15. Meere und Ozeane, durch die Entwicklung von Projekten und Unternehmen im Bereich der blauen Wirtschaft und deren Finanzierungsgrundsätzen, insbesondere im Wege des maritimen Unternehmertums und der maritimen Industrie, der Meeresenergie aus erneuerbaren Quellen und der Kreislaufwirtschaft.
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