Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 — Verordnung (EU) 2021/337 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Verordnung (EU) 2017/1129 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt:
2. In Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
3. In Artikel 6 Absatz 1 erhält die Einleitung von Unterabsatz 1 folgende Fassung:
4. In Artikel 7 wird folgender Absatz eingefügt:
5. Folgender Artikel wird eingefügt:
6. In Artikel 20 wird folgender Absatz eingefügt:
7. In Artikel 21 wird folgender Absatz eingefügt:
8. Artikel 23 wird wie folgt geändert:
9. Folgender Artikel wird eingefügt:
10. Artikel 48 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
11. Der Wortlaut im Anhang der vorliegenden Verordnung wird als Anhang Va eingefügt.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…