EU-RechtVerordnungenSanierung und Abwicklung zentraler GegenparteienTITEL VII VERWALTUNGSMAßNAHMEN UND -SANKTIONENArtikel 83

Artikel 83Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen oder anderen Verwaltungsmaßnahmen

In Kraft seit 04. Juli 2020
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Artikel 83 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen oder anderen Verwaltungsmaßnahmen — Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien | GesetzeFinden.at