Artikel 46 Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung — Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien
Gliederung
TITEL V ABWICKLUNG
KAPITEL III Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 7 Staatliche Stabilisierungsinstrumente
Artikel 46 Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung
(1) Finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln kann zur Rekapitalisierung einer CCP im Austausch gegen Eigentumstitel gewährt werden.
(2) CCPs, auf die das Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung angewandt wird, werden wirtschaftlich und professionell verwaltet.
(3) Die Eigentumstitel nach Absatz 1 werden an einen privaten Käufer veräußert, sobald die wirtschaftlichen und finanziellen Umstände dies erlauben.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden