Artikel 44 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten — Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien
Gliederung
TITEL V ABWICKLUNG
KAPITEL III Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 6 Sonstige Finanzierungsmechanismen
Artikel 44 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Die Abwicklungsbehörde kann Kredite aufnehmen oder andere Formen der finanziellen Unterstützung, darunter vorfinanzierte Finanzmittel aus nicht ausgeschöpften Ausfallfonds der in Abwicklung befindlichen CCP, in Anspruch nehmen, sofern dies zur Deckung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs erforderlich ist, um die wirksame Anwendung der Abwicklungsinstrumente zu gewährleisten.
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