EU-RechtVerordnungenSanierung und Abwicklung zentraler GegenparteienTITEL V ABWICKLUNGKAPITEL III AbwicklungsinstrumenteAbschnitt 3 Herabschreibung und Umwandlung von Eigentumstiteln und Schuldtiteln oder anderen unbesicherten VerbindlichkeitenArtikel 34

Artikel 34Wirkung der Herabschreibung und Umwandlung

In Kraft seit 04. Juli 2020
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