Artikel 5 Inkrafttreten und Anwendung — Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146 der Kommission vom 24. September 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Ausnahmen von den Produktionsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden