Artikel 36 Datenschutz — Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen
Gliederung
KAPITEL VI Zuständige Behörden und ESMA
Artikel 36 Datenschutz
Rückverweise
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Sinne dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 aus.
Die ESMA handelt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725.
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