EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)ANHANG VII

ANHANG VII Änderung der Gewichtungen und des Basisjahrs und Übergangsregelungen für den Bereich Konjunkturelle Unternehmensstatistiken

In Kraft seit 07. September 2020
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