ANHANG — Durchführungsverordnung (EU) 2020/910 der Kommission vom 30. Juni 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2015/1998, (EU) 2019/103 und (EU) 2019/1583 im Hinblick auf die erneute Benennung von Luftfahrtunternehmen, Betreibern und Stellen, die Sicherheitskontrollen von Luftfracht und Luftpost aus Drittländern durchführen, sowie auf die Verschiebung bestimmter regulatorischer Anforderungen in den Bereichen Cybersicherheit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Standards für Sprengstoffdetektoren und Sprengstoffspurendetektoren aufgrund der COVID-19-Pandemie (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird wie folgt geändert:
1. Die folgenden Nummern 6.8.1.7 bis 6.8.1.9 werden angefügt:
2. Die folgenden Nummern 6.8.4.11 und 6.8.4.12 werden angefügt:
3. Nummer 11.1.2 erhält folgende Fassung:
4. Nummer 12.4.2.2 erhält folgende Fassung:
5. Nummer 12.4.2.4 erhält folgende Fassung:
6. Nummer 12.4.2.6 erhält folgende Fassung:
7. Nummer 12.6.3 erhält folgende Fassung:
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