Artikel 16 Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 — Informationen über Kraftstoffeffizienz und Bremsleistung sowie Rollgeräusche von Reifen
Rückverweise
Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1369 erhält folgende Fassung:
„a) Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung und den einschlägigen delegierten Rechtsakten, einschließlich deren Durchsetzung, sowie gemäß der Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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