ANHANG VII INFORMATIONEN, DIE VOM LIEFERANTEN IN DIE PRODUKTDATENBANK EINZUGEBEN SIND — Informationen über Kraftstoffeffizienz und Bremsleistung sowie Rollgeräusche von Reifen
1. Informationen, die in den öffentlich zugänglichen Teil der Produktdatenbank einzugeben sind:
a) Handelsname oder Handelsmarke, Anschrift, Kontaktdaten und sonstige Angaben zur rechtlichen Identifizierung des Lieferanten;
b) Reifentypkennung;
c) Reifenkennzeichnung in elektronischem Format;
d) Klasse(n) und andere Parameter der Reifenkennzeichnung; und
e) Parameter des Produktdatenblatts in elektronischem Format.
2. Informationen, die in den Konformitätsteil der Produktdatenbank einzugeben sind:
a) Reifentypkennung aller gleichwertigen Reifentypen, die bereits in Verkehr gebracht wurden;
b) eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Reifentyps einschließlich seiner Abmessungen, Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie;
c) Protokolle der Prüfung, Einstufung und Messung von in Anhang I angegebenen Reifenparametern;
d) besondere Vorkehrungen, die gegebenenfalls bei Montage, Installation, Wartung oder Test des Reifentyps zu treffen sind;
f) die mit den gemessenen technischen Parametern durchgeführten Berechnungen.
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