ANHANG IV INFORMATIONEN IN TECHNISCHEM WERBEMATERIAL — Informationen über Kraftstoffeffizienz und Bremsleistung sowie Rollgeräusche von Reifen
1. Die Informationen des technischen Werbematerials zu Reifen sind in der folgenden Reihenfolge bereitzustellen:
a) Kraftstoffeffizienzklasse (Buchstaben „A“ bis „E“);
b) Nasshaftungsklasse (Buchstaben „A“ bis „E“);
c) Klasse des externen Rollgeräuschs und Messwert (dB);
d) Angabe, ob es sich um einen für die Nutzung bei extremen Schneeverhältnissen geeigneten Reifen handelt;
e) Angabe, ob es sich um einen Eisreifen handelt.
2. Die Angaben gemäß Nummer 1 müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Sie müssen gut lesbar sein.
b) Sie müssen leicht verständlich sein.
c) Sind Reifentypen innerhalb einer Reifenfamilie in Abhängigkeit von der Größe oder anderen Eigenschaften unterschiedlich klassifiziert, so ist die Bandbreite zwischen dem Reifentyp mit der schlechtesten und dem Reifentyp mit der besten Einstufung anzugeben.
3. Darüber hinaus müssen Lieferanten auf ihren Internetseiten Folgendes bereitstellen:
b) eine Erläuterung der Piktogramme in der Reifenkennzeichnung;
c) einen Hinweis darauf, dass die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängen, sowie speziell auf folgende Umstände:
4. Darüber hinaus müssen Lieferanten und Händler auf ihren Internetseiten gegebenenfalls eine Erklärung bereitstellen mit dem Hinweis, dass Eisreifen für Straßenoberflächen mit Eisschicht oder fester Schneedecke ausgelegt sind und nur bei sehr schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. niedrigen Temperaturen) zum Einsatz kommen sollten sowie dass der Einsatz von Eisreifen bei weniger schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. Nässe oder wärmeren Temperaturen) insbesondere im Hinblick auf Nasshaftung, Handhabung und Verschleiß zu einer suboptimalen Leistung führen kann.
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