ANHANG III PRODUKTDATENBLATT — Informationen über Kraftstoffeffizienz und Bremsleistung sowie Rollgeräusche von Reifen
Die Informationen des Produktdatenblatts von Reifen müssen in der Produktbroschüre oder sonstigen mit dem Reifen bereitgestellten Unterlagen enthalten sein und Folgendes umfassen:
a) Handelsname oder Handelsmarke des Lieferanten oder des Herstellers, falls dieser oder diese nicht der- oder dieselbe ist wie des Lieferanten;
b) Reifentypkennung;
c) Bezeichnung der Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und Symbol der Geschwindigkeitskategorie, wie in der UNECE-Regelung Nr. 30 oder der UNECE-Regelung Nr. 54 für Reifen der Klassen C1, C2 bzw. C3 angegeben;
d) Kraftstoffeffizienzklasse des Reifens gemäß Anhang I;
e) Nasshaftungsklasse des Reifens gemäß Anhang I;
f) Klasse des externen Rollgeräuschs und Wert in Dezibel gemäß Anhang I;
g) Angabe, ob es sich um einen für die Nutzung bei extremen Schneeverhältnissen geeigneten Reifen handelt;
h) Angabe, ob es sich um einen Eisreifen handelt;
i) Herstellungsbeginn des Reifentyps (zweistellige Angaben für Woche und Jahr);
j) Herstellungsende des Reifentyps, sobald bekannt (zweistellige Angaben für Woche und Jahr).
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