Artikel5 Allgemeiner Grundsatz — Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen
Gliederung
TEIL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II ANWENDUNGSEBENEN
KAPITEL 1 Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis
Artikel5 Allgemeiner Grundsatz
Wertpapierfirmen erfüllen die Anforderungen der Teile 2 bis 7 auf Einzelbasis.
Rückverweise
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