Artikel 65 Bezugsnahmen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in anderen Rechtsakten der Union — Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen
Gliederung
TEIL 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 65 Bezugsnahmen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in anderen Rechtsakten der Union
Rückverweise
Für die Zwecke der Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen gelten Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in anderen Rechtsakten der Union als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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