Artikel 48 Unternehmensführung — Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen
Gliederung
TEIL 6 OFFENLEGUNGEN VON WERTPAPIERFIRMEN
Artikel 48 Unternehmensführung
Rückverweise
Hinsichtlich interner Regelungen für die Unternehmensführung legen die Wertpapierfirmen gemäß Artikel 46 folgende offen:
a) Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen;
b) Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans, Ziele und einschlägige Zielvorgaben der Strategie sowie Zielerreichungsgrad;
c) Angaben, ob die Wertpapierfirma einen separaten Risikoausschuss eingerichtet hat, und Anzahl der bisher abgehaltenen jährlichen Ausschusssitzungen.
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