Artikel 45 Kundengarantien — Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen
Gliederung
TEIL 5 LIQUIDITÄT
Artikel 45 Kundengarantien
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Die Wertpapierfirmen erhöhen ihre liquiden Aktiva um 1,6 % des Gesamtbetrags der ihren Kunden gewährten Garantien.
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