Artikel 99 Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur — Europäische Grenz- und Küstenwache
Gliederung
KAPITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT 3 Allgemeiner Rahmen und Aufbau der Agentur
Artikel 99 Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur
Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur umfasst
a) einen Verwaltungsrat,
b) einen Exekutivdirektor,
c) stellvertretende Exekutivdirektoren und
d) einen Grundrechtsbeauftragten.
Ein Konsultationsforum unterstützt die Agentur als beratende Stelle.
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