EU-RechtVerordnungenEuropäische Grenz- und KüstenwacheKAPITEL II ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN GRENZ- UND KÜSTENWACHEABSCHNITT 8 Maßnahmen der Agentur im Bereich der RückkehrArtikel 49

Artikel 49 System für den Informationsaustausch und die Rückkehrverwaltung

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