EU-RechtVerordnungenEuropäische Grenz- und KüstenwacheKAPITEL II ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN GRENZ- UND KÜSTENWACHEABSCHNITT 7 Aktion der Agentur an den AußengrenzenArtikel 42

Artikel 42 Situationen an den Außengrenzen, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht

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