Art. 93 Rechtsstellung und Sitz — Europäische Grenz- und Küstenwache
(1) Die Agentur ist eine Einrichtung der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3) Die Agentur ist bei der Durchführung ihres technischen und operativen Mandats unabhängig.
(4) Die Agentur wird von ihrem Exekutivdirektor vertreten.
(5) Sitz der Agentur ist Warschau (Polen).
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