ANHANG 1.7ERMITTLUNG KRITISCHER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNISCHER SYSTEME UND DATEN IM BEREICH DER ZIVILLUFTFAHRT UND SCHUTZ DIESER SYSTEME UND DATEN VOR CYBERBEDROHUNGEN — Durchführungsverordnung (EU) 2019/1583 der Kommission vom 25. September 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird wie folgt geändert:
1. Die folgende Nummer 1.0.6 wird angefügt:
2. Folgende Nummer 1.7 wird angefügt:
3. Nummer 11.1.2 erhält folgende Fassung:
4. Die folgende Nummer 11.2.8 wird angefügt:
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