Durchführungsverordnung (EU) 2019/1583 der Kommission vom 25. September 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorwort/Präambel
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird wie folgt geändert:
1. Die folgende Nummer 1.0.6 wird angefügt:
2. Folgende Nummer 1.7 wird angefügt:
3. Nummer 11.1.2 erhält folgende Fassung:
4. Die folgende Nummer 11.2.8 wird angefügt: