Artikel 9 Änderung der Richtlinie 2001/18/EG — Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – Gewährleistung sicherer Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union
Die Richtlinie 2001/18/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 wird folgender Absatzeingefügt:
2. In Artikel 13 wird folgender Absatz eingefügt:
3. Artikel 25 erhält folgende Fassung:
4. In Artikel 28 wird folgender Absatz angefügt:
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