Artikel 7 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 — Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – Gewährleistung sicherer Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 15 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 16 erhält folgende Fassung:
5. In Artikel 63 erhalten die Absätze 1, 2 und 3 folgende Fassung:
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