Artikel 11 Inkrafttreten — Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – Gewährleistung sicherer Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 27. März 2021.
Artikel 1 Absätze 4 und 5 gelten jedoch ab dem 1. Juli 2022.
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