Artikel 6 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen — Grenzüberschreitender Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen
Rückverweise
Spätestens am 2. Februar 2022 veröffentlicht die ESMA auf ihrer Website eine von ihr aktualisierte zentrale Datenbank mit den in Artikel 5 Absatz 1 genannten Zusammenfassungen sowie mit den Hyperlinks zu den Websites der in Artikel 5 Absatz 2 genannten zuständigen Behörden.
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