Artikel 85 Anwendungsbereich — Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung
Gliederung
KAPITEL VI ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 85 Anwendungsbereich
Dieses Kapitel gilt für die Bearbeitung von Ersuchen und Anträgen nach den Kapiteln III bis V.
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