EU-RechtVerordnungenEhesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und VollstreckungKAPITEL V ZUSAMMENARBEIT BEI VERFAHREN BETREFFEND DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNGArtikel 79

Artikel 79Besondere Aufgaben der ersuchten Zentralen Behörden

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