EU-RechtVerordnungenEhesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und VollstreckungKAPITEL IV ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNGABSCHNITT 4 Öffentliche urkunden und vereinbarungenArtikel 68

Artikel 68Gründe für die Ablehnung der Anerkennung oder der Vollstreckung

In Kraft seit 22. Juli 2019
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