Artikel 57 Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung nach nationalem Recht — Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung
Gliederung
KAPITEL IV ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG
ABSCHNITT 3 Gemeinsame bestimmungen zur vollstreckung
Unterabschnitt 2 Aussetzung der vollstreckungsverfahren und versagung der vollstreckung
Artikel 57 Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung nach nationalem Recht
Die im Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehenen Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung gelten, sofern sie nicht mit der Anwendung der Artikel 41, 50 und 56 unvereinbar sind.
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