Artikel 5 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung — Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung
Gliederung
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT IN EHESACHEN UND IN VERFAHREN BETREFFEND DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNG
ABSCHNITT 1 Ehescheidung, trennung ohne auflösung des ehebandes und ungültigerklärung einer ehe
Artikel 5 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung
Unbeschadet des Artikels 3 ist das Gericht eines Mitgliedstaats, das eine Entscheidung erlassen hat, mit der die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes ausgesprochen wird, auch für die Umwandlung dieser Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung zuständig, sofern dies im Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen ist.
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