EU-RechtVerordnungenEhesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und VollstreckungKAPITEL III INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNGArtikel 23

Artikel 23Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen durch die Zentralen Behörden

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