EU-RechtVerordnungenEhesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung — Zuständigkeit, Anerkennung und VollstreckungKAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT IN EHESACHEN UND IN VERFAHREN BETREFFEND DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNGABSCHNITT 2 Elterliche verantwortungArtikel 15

Artikel 15Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen

In Kraft seit 22. Juli 2019
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