Artikel 7 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 — Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die EU
Die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 7 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
3. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
4. Die Artikel 16 und 17 werden gestrichen.
5. Anhang III wird gestrichen.
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